Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der The Quality Link Ltd. & Co KG

I. Gegenstand und Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf sämtliche Beratungsverträge und sonstige Dienstleistungen der The Quality Link Ltd. & Co KG Anwendung.
  2. Diese AGB sind wesentlicher Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages, soweit nicht im einzelnen Abweichendes vereinbart ist. Sie gelten auch für die zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass ihre erneute ausdrückliche Einbeziehung erforderlich ist.
  3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie von The Quality Link schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Geschäfts- und/oder Lieferungsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.

II. Inhalt des Auftrages

  1. Die The Quality Link Ltd. & Co KG ist zur Erbringung der im Vertrag näher spezifizierten Leistungen verpflichtet. Ein bestimmter Erfolg, insbesondere das Eintreten etwaiger Prognosen, wird nicht geschuldet.
  2. Erfolgt die Beratungsleistung in schriftlicher Form, sind die schriftlichen Darlegungen verbindlich. Mündliche Ausführungen der Mitarbeiter der The Quality Link Ltd. & Co KG sind außerhalb des erteilten Auftrages stets unverbindlich.
  3. The Quality Link kann sich zur Erfüllung seiner Pflichten sachverständiger Dritter bedienen.
  4. Ändern sich nach Abschluß der Beratungstätigkeit die tatsächlichen Gegebenheiten und erhält The Quality Link hiervon Kenntnis, ist The Quality Link nicht verpflichtet, den Kunden auf diese Änderungen und die sich daraus ergebenden Folgen hinzuweisen.

III. Terminangaben; Gewährleistung

  1. Terminangaben sind, sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt, grundsätzlich unverbindlich und stellen nur einen annähernden Leistungszeitraum dar. Verzögert sich eine schriftlich zugesagte Leistung von The Quality Link über den Leistungszeitraum hinaus, können Rechte hieraus erst nach schriftlicher Fristsetzung von mindestens drei Wochen und Ablehnungsandrohung geltend gemacht werden.
  2. Erbringt The Quality Link im Rahmen des Auftrages Werkleistungen, hat der Kunde diese unmittelbar nach Übergabe/Inbetriebnahme zu untersuchen und offene Mängel schriftlich innerhalb von 14 Tagen, verdeckte Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen. Die Gewährleistungspflicht von The Quality Link beschränkt sich in diesen Fällen nach Wahl auf Nachbesserungs-, Minderungs- oder Wandlungsansprüche. Im kaufmännischen Verkehr steht The Quality Link überdies das Recht zu, die Gewährleistung auf die Abtretung eigener gegenüber den Herstellern, Lieferanten und Entwicklern bestehender Gewährleistungsansprüche zu beschränken. Schlägt die Nachbesserung durch The Quality Link fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Wandlung oder Minderung verlangen. Ein weitergehender Anspruch, insbesondere auf Ersatz von (unmittelbaren oder mittelbaren) Mangelfolgeschäden, ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen.
  3. The Quality Link ist berechtigt, das von dem Kunden erhaltene Tatsachenmaterial als vollständig und zutreffend zugrunde zu legen. Eine Überprüfung erfolgt nur auf offensichtliche Unrichtigkeiten.
  4. Den Beratungsleistungen von The Quality Link kommt keine Schutzwirkung zugunsten Dritter zugute. Sollte The Quality Link gleichwohl von Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, findet Ziffer IX Anwendung.
  5. The Quality Link ist zur Geheimhaltung aller ihr bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Kunden verpflichtet.

IV. Urheber- und Nutzungsrechte, Eigentum

  1. Sämtliche von The Quality Link angefertigten Entwürfe, Konzepte, Ideen, Werke etc. sind urheberrechtlich geschützte Werke i.S.d. § 2 UrhG, und zwar selbst dann, wenn diese nicht die Erfordernisse des § 2 UrhG erfüllen. Sämtliche Leistungen von The Quality Link dürfen deshalb nicht ohne Zustimmung der The Quality Link Ltd. & Co KG über den Vertragszweck hinaus genutzt oder bearbeitet werden.
  2. Im Falle einer Rechteübertragung richtet sich deren Umfang in räumlicher, zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht ausschließlich nach den vertraglichen Vereinbarungen bzw. dem Vertragszweck; § 31 Abs. 5 UrhG findet entsprechende Anwendung. Die Rechte gehen erst mit vollständiger Zahlung des Gesamtauftrages auf den Auftraggeber über.
  3. Bei Veröffentlichungen, insbesondere im Rahmen von Internet-Domains, wird The Quality Link auf Wunsch in üblicher Form als Urheber/Entwickler genannt.
  4. Das Eigentum an den Arbeitsergebnissen von The Quality Link geht erst mit vollständiger Bezahlung des Auftrages auf den Auftraggeber über.

V. Konkurrenzausschluß; Geheimhaltung

  1. The Quality Link verpflichtet sich, den Auftraggeber über mögliche Konkurrenzkonflikte mit anderen Unternehmen zu informieren und gewährt auf Verlangen Konkurrenzausschluß für im einzelnen festzulegende Produkt- und Dienstleistungsbereiche zu Gunsten der The Quality Link Ltd. & Co KG.
  2. The Quality Link verpflichtet sich zum Stillschweigen über sämtliche vertraulichen Tatsachen, die ihr im Rahmen der Ausführung des Vertrages bekannt geworden sind.
  3. Der Auftraggeber steht dafür ein, daß alles unterlassen wird, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter von The Quality Link gefährden könnte. Der Kunde verpflichtet sich deshalb, während der Laufzeit des Beratungsvertrags mit The Quality Link sowie für einen Zeitraum von 24 Monaten danach keine Mitglieder des The Quality Link-Projektteams, die mit der Erarbeitung des vertragsgegenständlichen Projektes betraut waren, einzustellen oder in sonstiger Weise zu beschäftigen oder ihnen derartige Angebote zu unterbreiten. Bei Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe i. H. v. 12 Monatsvergütungen des betreffenden Mitglieds des The Quality Link-Projektteams fällig.

VI. Rechnungen; Aufrechnung

  1. Die vereinbarten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Nach Ablauf von 14 Tagen nach Rechnungsdatum werden Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszins berechnet.
  2. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist nur zulässig, wenn die Ansprüche des Kunden nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind.

VII. Vergütung

  1. Soweit ein Festhonorar nicht vereinbart ist, wird auf der Grundlage der Tagessätze der The Quality Link nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Basis für die Berechnung eines Tagessatzes ist ein Manntag mit 8 Stunden Arbeitszeit. Jede angefangene Stunde wird mit einem 1/8 des Tagessatzes abgerechnet. Jede Überstunde wird zusätzlich mit einem Zuschlag von 25% versehen, ab der 11. Stunde pro Tag mit einem Zuschlag von 50% pro Überstunde.
  2. Sämtliche mit der Durchführung des Auftrages verbundenen Auslagen trägt der Kunde, insbesondere bei Fahrten mit dem PKW: EUR 0,50/km; Bahn: 1. Klasse; Flug: Business Class; Hotelkosten bis max. EUR 120,-. The Quality Link wird nach Möglichkeit die jeweils günstigste Transportmöglichkeit in Anspruch nehmen.

VIII. Fremdkosten

  1. Fremd- und Nebenkosten, wie die Kosten für die Einschaltung von sachverständigen Dritten sowie Aufwendungen für Telefon, Telefax, Kurier, u.ä. sind The Quality Link gegen Nachweis gesondert zu vergüten, wenn nicht eine Pauschalvereinbarung getroffen wurde.
  2. The Quality Link ist auch berechtigt, alle zur Auftragserfüllung erforderlichen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu vergeben.

IX. Haftung und Versand

  1. Für einen auf leichter Fahrlässigkeit beruhenden Schadensfall haftet The Quality Link nur für einen Betrag in Höhe der Auftragssumme. Als Schadensfall ist die Summe der Ansprüche aller Anspruchsberechtigten zu verstehen, die sich aus einer einheitlichen Leistung ergeben. Für unvorhersehbare, auf leichter Fahrlässigkeit beruhende, vertragsuntypische Schäden haftet The Quality Link nicht. Sofern der Kunde eine Höherversicherung durch einen Haftpflichtversicherer wünscht, hat der Kunde darauf hinzuweisen. Der Kunde trägt in diesem Fall die Kosten der Höherversicherung, sofern eine solche zu erlangen ist.
  2. Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrechts sind nicht Aufgabe von The Quality Link. Die The Quality Link Ltd. & Co KG haftet deshalb nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts und/oder der Gestaltung der Arbeitsergebnisse. The Quality Link haftet auch nicht für die in Internet-Domains oder in anderen Veröffentlichungen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden.
  3. Wird The Quality Link von Dritten aufgrund der Gestaltung und/oder des Inhalts des Arbeitsergebnisses auf Unterlassung oder Schadensersatz u.ä. in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber The Quality Link von der Haftung frei.
  4. Der Versand von Originalunterlagen erfolgt auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung innerhalb des gleichen Ortes oder durch Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge von The Quality Link erfolgt. The Quality Link ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern.
  5. Sämtliche Ansprüche auf Schadensersatz verjähren nach einem Zeitraum von 3 Jahren ab Kenntnis des Schadens.

X. Schlußbestimmungen

  1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist Hamburg, soweit der Auftragnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Gerichtsstand gilt auch für andere als die eben genannten Personen, wenn der Auftragnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, sofort nach Vertragsabschluß seinen Wohn- und/oder Geschäftssitz aus dem Inland verlegt oder sein Wohn- und/oder Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
  2. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht. Eine unwirksame Klausel ist durch ergänzende Auslegung, nach Möglichkeit durch eine Regelung, zu ersetzen, die deren Zweck möglichst nahe kommt.